Allgemeinen Geschäftsbedingungen

KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H.

ALLGEMEINES: 1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Plakatierungsunternehmen getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragerteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG: 2. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angeben von Gründen abzulehnen.

PLAKATSTELLENKATEGORIEN: 3. Die nach PWÖ bewerteten Plakattafeln werden auf Basis ihrer Leistungswerte in die Kategorien Standard, Select, Top, Star, Star Plus, und Superstar eingeteilt. Jede Kategorie wird zu einem unterschiedlichen Preis angeboten. Die Auftragsbestätigung hat die in den einzelnen Qualitätskategorien gebuchte Stückzahl der Plakate zu enthalten.

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN: 4. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung lt. Plakatkalender. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruches frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen der Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

BETRIEBSDAUER: 5.. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchen Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

UMSETZEN VON PLAKATEN: 6. Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzten notwendigen Plakate sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

ERSATZPLAKATE: 7. Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzten notwendigen Plakate sind KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter vollkommenen Plakatierung trägt KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. keine Verantwortung.

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER: 8. Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu im aktuellen Plakatkalender der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders angeliefert werden.  Die Plakatierungsunternehmen garantieren, dass jedes gebuchte Plakat mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang bleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. bzw. durch von Ihr Beauftragte.

FARBVERÄNDERUNGEN: 9. Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder in Folge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN: 10. Die Verantwortung für Form und Inhalte der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften, etc. verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN: 11. Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grund auch immer, hat der Auftrageber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN: 12. Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber halt keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Plakaten  - der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

KONKURRENZAUSSCHLUSS: 13. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährleistet werden.

PLAKATLIEFERUNG: 14. Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragvolumens) hat entsprechend den Termin des Plakatkalenders frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik der KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Fall kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung zur Folge.

WAHLEN UND FOLKSBEFRAGUNG: 15. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragung oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

AUßERORDENTLICHE KOSTEN: 16. Kosten für besondere Leistungen, bzw. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierung außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc. hat der Auftraggeber zu tragen.

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN: 17. Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

KOLLEKTIVPLAKATE: 18. Für Kollektivplakate (Plakate für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werden) kann ein Anschlag bis zu 200% verrechnet werden.

PLAKATFORMATE: 19. Für Plakate ab dem 16/1 BG Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen der Ö-Norm bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Ale Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 BG 84 x 59,5cm, 2/1 BG 119 x 84cm, 4/1 BG 168 x 119cm, 8/1 BG 238 x 168cm, 16/1 BG 238 x 336cm, 24/1 BG 238 x 504cm, 48/1 BG 238 x 1008cm
Sonderformate nach Vereinbarung.

ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE: 20.. Für Plakate ab 8/1 BG, deren Teile kleiner als 2/1 BG sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorkommen.

PAPIERQUALITÄT: 21. Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindesten 100 bis höchstens 115 mg/m² zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzlichen Klebekosten verrechnet.

NICHTVERWENDETE PLAKATE: 22. Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum des Außenwerbungsunternehmens über.

ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES: 23. KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie lt. PWÖ zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwand Erhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

DATENSCHUTZ: 24. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. werden nachstehende Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke der Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

TARIFE: 25. Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrags gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: 26. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen. Bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen. Bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. dem ihn hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

STORNOBEDINGUNGEN: 27. Aufträge können nur bis spätestens 4 Kalenderwochen vor Klebebeginn, der durch den Österreichischen Plakatkalender definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in der Höhe von 10% (in Worten: zehn Prozent) der Bruttoauftragssumme ohne Werbesteuer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni.  Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag im gleichen Umfang zu den gleichen Konditionen innerhalb von 6 Monaten durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. Die Stornierung kann per Post, Fax oder E-mail mitgeteilt werden.

VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES: 28. Eine eventuell gesetzliche vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

ERFÜLLUNGSORT: 29. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H.

BESONDERHEITEN DAUERWERBUNG: 30. Als Trägermaterial für Ihre Werbung sind nur ablösbare und deckende Folien zugelassen. Die hierfür in Frage kommenden Qualitäten sind derzeit:
Fensterfolien: DIF WINDOW FOIL – D5234, MACTAC IMAGIN JT 5915, 3M 8671 + LAMINAT 8914 (Digitaldruck), 3M 8171 + LAMINAT 8114 (Siebdruck), AVERY IPM 6551 PERFORATED WINDOW (Laminatschutzfolie wegen der Fensterdurchsicht in glänzender Ausführung erforderlich!)
Wagenfolien: JACSTÄDT 72108/A2/B145, JAC 72128/A2/B145, FASCAL COVERALL VINYL REMOVABLE, MACTAC IMAGIN MF 2929 R/P, SCOTCHCAL IJ 20, SCOTCHCAL IJ 40, INTERCOAT FOLIE3104
Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafel mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.

31.
Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung oder Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

32. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind ausnahmslos durch Beauftragte der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigung der Auftraggeber.

33. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzten. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN: 34. Für den Bereich Sonderwerbeformen gelten gesonderte/ergänzende Geschäftsbedingungen.
Die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sinngemäß den Bestimmungen des Kartellgesetzes als unverbindlich anzusehen. Die Geschäftsbedingungen der Firma KARTNIGs Perspektiven Ankündigungs Ges.m.b.H. entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Allgemeine Geschäftsbedingungen.